Bundesinstitut verliert Rechtsstreit gegen niedersächsisches Unternehmen
Glandorf/Berlin (ddp). Das im Bundesgesundheitsministerium angesiedelte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss wegen einer falschen Warnmeldung vor einem Schweinegrippe-Medikament mit einer Schadensersatzklage in noch nicht absehbarer Höhe rechnen. Die Zahlungsverpflichtung wäre die Konsequenz eines Rechtsstreits, den das BfArM gegen einen Hersteller ökologischer Medizinprodukte aus dem beschaulichen Glandorf bei Osnabrück verloren hat.
Der Verlauf des Rechtsstreits der mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigenden Behörde, die mit der Kontrolle von Pharmaprodukten befasst ist, mit der TeutoPharma GmbH ist höchst ungewöhnlich: Auf Druck des Verwaltungsgerichts Köln musste das BfArM eine Warnung vor dem pflanzlichen Virenblocker Cystus 052 noch am gleichen Tag zurücknehmen. In einem Eilverfahren wurde dem gerade noch als «ominöses Grippemittel» bezeichneten Produkt plötzlich völlige Unbedenklichkeit bescheinigt. Dem BfArM lägen «derzeit keine Vorkommnismeldungen» zu diesem Produkt vor, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Bundesbehörde. Die zuvor von ihr verbreitete Meldung sei «eine Störquelle», die «umgehend beseitigt» werde.
Die Panne der Behörde kommt den Steuerzahler wohl teuer zu stehen. Für die Einstellung des Verfahrens muss das BfArM nicht nur die Verfahrenskosten für Anwälte und Gericht zahlen. Das Verwaltungsgericht Köln setzte inzwischen den Streitwert des Verfahrens «angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung» auf 50 000 Euro fest (VG Köln, Az 24 L 1153/09). Das BfArM erklärte sich bereit, die bislang angefallenen Kosten in fünfstelliger Summe zu übernehmen.
Dem geschädigten Hersteller des antiviralen Medizinprodukts Cystus 052 reicht das nicht aus: «Durch die bundesweit verbreitete Verleumdung ist uns ein riesiger wirtschaftlicher Schaden entstanden, für den natürlich der Verursacher, also das BfArM, aufkommen muss», betont Unternehmenschef Georgios Pandalis.
Ihn stört vor allem, dass es keinerlei Entschuldigung des BfArM gegeben habe und sich dort auch niemand für die in zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen nachgewiesene Wirksamkeit von Cystus 052 gegen das Schweinegrippen-Virus interessiere. Das Angebot zur Zusammenarbeit habe das Bundesinstitut bislang stets brüsk abgelehnt, weil man dort offensichtlich ausschließlich auf die Anti-Schweineigrippemittel Tamiflu und Relenza setze. Im Gegenteil: Statt sich für die Wirksamkeit des pflanzlichen Medizinprodukts zu interessieren, sei mit zahlreichen juristischen Kniffen versucht worden, Cystus 052 vom Markt nehmen zu lassen.
So kämpft das BfArM kämpft seit Jahren darum, dass Cystus 052 per Richterspruch nicht mehr als Medizinprodukt, sondern als Arzneimittel eingestuft wird - und dem Produkt somit die Zulassungsgrundlage entzogen würde.
Mit dem nun vor dem Kölner Verwaltungsgericht erstrittenen Sieg ist die Angelegenheit für den geschädigten Unternehmer aus dem 6000-Seelen-Ort Glandorf noch nicht beendet. Letztlich müsse der Verbraucher erfahren, dass es deutlich besser verträgliche und wirksamere Alternativen zu den vom BfArM beworbenen Grippemitteln gebe, sagt Pandalis: «Notfalls müssen wir als kleines Unternehmen das Interesse der Verbraucher vor Gericht durchsetzen.»
(ddp)





